Holzdeklaration CH
Am 4. Juni 2010 verabschiedete der Bundesrat gestützt auf das Konsumenteninformationsgesetz eine Verordnung, die eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft einführt.
Diese Verordnung tritt ab dem 01. Januar 2012 in Kraft. Der Deklarationspflicht unterstellt sind Rund- und Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz.
Folgende unserer Produkte sind davon betroffen:
- Unverleimtes Konstruktionsholz
- Schichtverleimtes Vollholz
- Brettschichtholz
- Massivholzplatten
- Latten
- Schnittholz
Bei Kleinserien genügt eine pauschale Deklaration der Herkunft. Ansonsten müssen auf Lieferschein und Rechnung das Herkunftsland und die Holzart angegeben werden.
Auf unseren Lieferscheinen und Rechnungen sind alle Produkte nach ihrer Herkunft gekennzeichnet.
Entdecke alle Produkte
Konstruktionsvollholz
Duobalken
Brettschichtholz
Baubuche GL75
3-Schichtplatten
Massivholzplatten
OSB / LVL X
Brettsperrholz
Hobelware