Zum Hauptinhalt springen
Latten im Lager
Latten im Lager

Holzdeklaration

Holzdeklaration

Holzdeklaration CH

Am 4. Juni 2010 verabschiedete der Bundesrat gestützt auf das Konsumenten­informationsgesetz eine Verordnung, die eine Deklarationspflicht nach Holzart und Holzherkunft einführt.

Diese Verordnung tritt ab dem 01. Januar 2012 in Kraft. Der Deklarationspflicht unterstellt sind Rund- und Rohholz und bestimmte Holzprodukte aus Massivholz.

Folgende unserer Produkte sind davon betroffen:

  • Unverleimtes Konstruktionsholz
  • Schichtverleimtes Vollholz
  • Brettschichtholz
  • Massivholzplatten
  • Latten
  • Schnittholz

Bei Kleinserien genügt eine pauschale Deklaration der Herkunft. Ansonsten müssen auf Lieferschein und Rechnung das Herkunftsland und die Holzart angegeben werden.

Auf unseren Lieferscheinen und Rechnungen sind alle Produkte nach ihrer Herkunft gekennzeichnet.

Entdecke alle Produkte

Konstruktionsvollholz

Brettschichtholz

Baubuche GL75

3-Schichtplatten

Massivholzplatten

OSB / LVL X

Brettsperrholz

Latten / Schnittholz